Köln ist eine wachsende Millionenstadt. Dies setzt den Wohnungsmarkt, wie bei eigentlich allen Großstädten, mit steigenden Preisen, unter enormen Druck. Gleichzeitig sinkt das Angebot an preiswertem Wohnraum deutlich, da die Belegungsbindung für öffentlich geförderten Wohnungsbau nach und nach ausläuft.
Ein Ziel der Kölner Wohnungspolitik ist es deshalb, das Angebot an preiswertem Wohnraum zu steigern. Wohnen stellt ein Grundbedürfnis dar und ist gleichzeitig zentraler Standortfaktor im Wettbewerb der Städte.
mehr lesenZur Sicherung der wohnungspolitischen Ziele hat der Rat im Jahr 2014 das Kooperative Baulandmodell als ein wichtiges Instrument zur Umsetzung dieser Ziele in Köln eingeführt. Es verpflichtet Bauherr*innen, Investor*innen sowie Vorhabenträger*innen bei Planvorhaben, die eine Bebauungsplanung benötigen, 30 Prozent der Wohnungen im öffentlich geförderten Segment zu errichten, vorausgesetzt es entstehen mehr als 20 Wohneinheiten. Gleichzeitig werden sie stärker in die Pflicht genommen, sich an den ursächlichen Folgekosten ihrer Vorhaben zu beteiligen. Dies gilt beispielsweise für Kindertagesstätten, Grünflächen und Spielplätze.
Mit der Fortschreibung des Kooperativen Baulandmodells in 2017 wird die Anwendung nochmals durch eine Vereinfachung der Angemessenheitsprüfung verstärkt.
Verfahren KoopBLM insgesamt: 59 | 16.549 WE | 5.213 ö.g. WE
Abgeschlossene Verfahren i.S.d. KoopBLM 2014: 05 | 1.103 WE | 394 ö.g. WE
Laufende Verfahren nach KoopBLM 2014: 06 | 2.018 WE | 473 ö.g. WE
Laufende Verfahren nach KoopBLM 2017: 48 | 13.428 WE | 4.346 ö.g. WE